Hebammenhilfe – Was steht Ihnen zu?
Wir sind die Fachfrauen rund um die Schwangerschaft, Geburt und die Zeit danach. Wir arbeiten auf der Grundlage des Hebammengesetzes (HebG vom 4. Juni 1985), der Berufsordnung NRW und den Mutterschaftsrichtlinien.
Beratung und Information
Möglichst früh in Ihrer Schwangerschaft können Sie mit uns in Verbindung treten und wir werden Sie zu allen Fragen der Schwangerschaft, Geburt, des Wochenbetts und der Zeit danach betreuen und beraten.
Hebammenhilfe kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden, die meisten Leistungen werden von den Krankenkassen getragen. Wenn Sie eine Hausgeburt planen, sollten Sie sich so früh wie möglich mit uns in Verbindung setzen.
Wer bezahlt die Hebammenleistung?
Die Hebammenleistungen werden von den Krankenkassen getragen. Einzelne Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise auch zusätzliche Hebammenleistungen, z.B. Rufbereitschaftspauschale und Geburtsvorbereitungskurse für den Lebenspartner. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Sind Sie privatversichert, sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen, um zu klären, welche Leistungen übernommen werden.
Wann muss ich mir eine Hebamme suchen?
So früh wie möglich.
Der Anspruch auf eine Hebamme beginnt mit einem positiven Schwangerschatstest, auch das Ausstellen eines Mutterpasses kann von der Hebamme durchgeführt werden.
Wann muss ich mich / müssen wir uns zu einem Geburtsvorbereitungkurs anmelden?
Die Anmeldung zu einem Geburtsvorberetiungskurs sollte frühzeitig – ca. 20. SSW – erfolgen.
In unserer HebammenPraxis werden Paarkurse in zwei verschiedenen Kursformen angeboten. Die Partnergebühr wird in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen. Als Alleinstehende haben Sie dennoch die Möglichkeit, an diesen Kursen teilzunehmen.
Welche Möglichkeiten der Geburtsbegleitung habe ich in der HebammenPraxis Saarn?
Wir begleiten Sie zu Hausgeburten, sowie zu Beleggeburten in den Häusern:
Evangelisches Krankenhaus Mülheim und Alfred- Krupp- Krankenhaus Essen.
Mein Kind liegt zur Zeit in BEL (Beckenendlage), was nun?
Uns ist es wichtig, Sie darüber zu informieren, das eine BEL keine „falsche“ Lage Ihres Kindes ist.
Ab der vollendeten 33. SSW haben wir die Möglichkeit, durch Moxibustion natürliche Anregungen zu schaffen, um eine Drehung Ihres Kindes zu ermöglichen.
Des Weiteren können Sie mit verschiedenen Tricks, wie Spieluhr oder Taschenlampe, Ihr Kind dazu ermutigen, sich mit dem Kopf nach unten zu drehen.
Gerne informieren wir Sie auch über die Möglichkeit einer spontanen Geburt bei BEL.
Wie lernen wir uns kennen?
In der HebammenPraxis Saarn findet eine offene Sprechstunde statt. Dienstags von 9- 12 Uhr haben Sie die Möglichkeit, ein unverbindliches Informationsgespräch mit einer unserer Hebammen zu führen.
Eine Begleitung durch uns ist unter anderem davon abhängig, ob freie Kapazitäten zu Ihrem errechneten Geburtstermin vorhanden sind.